Antragsfrist für Kommunen endet am 31.01.2023
10.01.2023
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet im Januar 2023 das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“, das u. a. in Kommunen lokale Zukunftspläne fördert, in deren Rahmen Angebote von und für Kinder und Jugendliche in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit umgesetzt werden sollen.
Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren, im Rahmen dessen ein lokaler Zukunftsplan aufzustellen ist. Das Antragsverfahren wird nach dem „Windhundprinzip“ durchgeführt, d. h. die Anträge werden nach Datum ihres Eingangs geprüft und bei Vorliegen der Förderfähigkeit bewilligt. Die Bewilligung erfolgt bis zur Ausschöpfung des Gesamtkontingents. Eine Antragstellung ist längstens bis zum 31. Januar 2023 möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.das-zukunftspaket.de/fuer-kommunen/