Zweite Förderrunde von „Bildung integriert“

Neuanträge und Verlängerungen möglich
10.07.2017

Das Programm „Bildung integriert“ startet in eine zweite Förderrunde. Kommunen, die bislang noch nicht am Programm teilnehmen, können einen Erstantrag auf Förderung stellen. Bereits geförderte Vorhaben können eine Verlängerung ihres laufenden Projekts beantragen.

Kommunen, die schon am Programm „Bildung integriert“ teilnehmen, können für Weiterführung und Ausbau aufgebauter Monitoring- und Managementstrukturen eine Verlängerung der Förderung um zwei weitere Jahre beantragen. Hierzu ist möglichst 6 Monate vor Laufzeitende des Vorhabens ein Aufstockungsantrag beim Projektträger einzureichen: Die betreffenden Kommunen werden vom Projektträger schriftlich über die konkret erforderlichen Schritte einer Antragstellung für die Verlängerung informiert. Das späteste Laufzeitende der (verlängerten) Vorhaben ist der 30. Juni 2021.

Antragsberechtigte Kreise und kreisfreie Städte, die bislang noch nicht an „Bildung integriert“ teilnehmen, können sich neu um eine dreijährige Förderung bewerben. Die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte Förderung umfasst Personalmittel für eine/-n Bildungsmanager/-in und eine/-n Bildungsmonitorer/-in sowie Mittel für eine Monitoring-Software und für Dienstreisen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2017 online eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Transferinitiative.